Dabei habe dieser behauptet, dass der Beschwerdeführer den schweren Kanaldeckel mit "abgestrecktem" Arm hochgehalten habe und es infolge einer schreckhaften kurzfristigen Ausweichbewegung zu einer muskulären Schwäche des linken gestreckten Armes wegen des Frosches gekommen sei. Der Beschwerdeführer würde im MRI eine sehr kräftige Schulter- und Armmuskulatur aufweisen. Dies deute darauf hin, dass dieser ein entsprechendes Krafttraining absolviere. Trotz der kräftigen Muskulatur sei es wenig glaubhaft bis auszuschliessen, dass ein Kanaldeckel mit gestrecktem Arm angehoben und gehalten werde.