Kanaldeckel gehoben und dabei ein Knacken in der linken Schulter gehört habe, würden den Rückschluss auf eine hintere Schulterluxation zulassen. Die Angaben des Beschwerdeführers selbst zum Ereignis schlössen ein von den Dres. med. D._____ und E._____ in den Raum gestelltes Luxationsereignis durch Heben eines Gullydeckels zur Gänze aus. Während von Dr. med. D._____ lediglich behauptet werde, dass es sich um eine hintere Schulterluxation handeln müsse und eine hintere Schulterluxation häufig mit Spontanrepositionen vergesellschaftet sei, insbesondere wenn nur eine kleine Hill-Sachs-Läsion vorhanden sei, welche sich vorliegend auch im MRI finde, werde von Dr. med. E.____