– beim fraglichen Ereignis zu keiner hinteren Schulterluxation gekommen sei. Weder die vom Beschwerdeführer im Verlauf gemachten, nicht ernst zu nehmenden Angaben, wonach er von einem Frosch attackiert und gebissen worden sei, noch die Anamnese im Notfallbericht des Kantonsspitals C._____ vom 22. März 2022, wonach der Beschwerdeführer einen schweren -7-