4.4. Dr. med. F._____, Facharzt für Radiologie, hielt in seiner im Auftrag der Beschwerdegegnerin verfassten konsiliarischen Beurteilung vom 23. Mai 2023 fest, gestützt auf den MRT-Bericht vom 1. April 2022 sei davon auszugehen, dass das Labrum im Bereich des Bizepsankers regelmässig strukturiert sei. Am posterioren Glenoidrand sei hingegen ein breiter Einriss des Labrums mit Ausbildung eines perilabralen Ganglions zu erkennen. Es liege kein Hinweis für eine Bone Bruise/Knochenkontusion oder eine andere Weichteilverletzung des Schultergelenkes vor (VB 107).