Die Erstdiagnose einer SLAP-Läsion des Kantonsspitals C._____ sei nicht zutreffend, da sowohl im MRI wie auch intraoperativ der Labrumriss nur von 3-5 Uhr ziehend diagnostiziert worden sei und die SLAP-Läsion per Definition ursprünglich nur die Risse im superioren Teil des Glenoids und Bizepssehnenankers gemäss der Einteilung nach Snyder betreffe. Somit liege ein Status nach einer frischen hinteren Schulterluxation mit rascher Selbstreposition vor. Ein Status nach Subluxation sei wegen der diskreten reversed Hill-Sachs-Läsion ausgeschlossen.