Diese sei nicht zu mehr als 50 % auf Abnützung bzw. Erkrankung zurückzuführen, zumal Hinweise für vorbestehende Abnützungen oder Erkrankungen fehlten. Die im MRI-Bericht vom 1. April 2022 beschriebene mögliche zystische Veränderung und Ausbildung eines dorsalen Ganglions, dorsal angrenzend an die fokale Knorpelverletzung, sei Folge der Verletzung und nicht einer vorbestehenden Degeneration. Es handle sich vorliegend – entgegen den Ausführungen des Kreisarztes, wonach es sich bei der hinteren Labrumläsion um eine typische Folge des Bankdrückens handle – ausschliesslich um frische traumatisch bedingte Verletzungen. Das Vorliegen -6-