3. In der Schadenmeldung UVG vom 7. April 2022 gab der Beschwerdeführer an, als er am 5. April 2022 (recte: 22. März 2022) bei Kanalreinigungsarbeiten einen Schacht habe spülen wollen, habe plötzlich bei einer Bewegung seine linke Schulter geknackst (vgl. VB 1). Auf die Aufforderung der Beschwerdegegnerin, den genauen Sachverhalt zu schildern, hielt der Beschwerdeführer am 17. Mai 2022 fest, er habe den Schlauch vom Spülwagen in das Rohr einfügen wollen, als seine Schulter geknackt habe (VB 13 S. 1).