Frauen, welche das 64. Altersjahr vollendet haben, wobei der Anspruch am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des Altersjahres folgt, entsteht. Die Ehefrau des Beschwerdeführers vollendete am Y November 2022 ihr 64. Altersjahr, weshalb sie ab dem 1. Dezember 2022 rentenberechtigt ist. Die Einkommensteilung erfolgte damit korrekterweise per 1. Dezember 2022. -5-