gesprochen, welcher aufgrund der Plafonierung um Fr. 314.00 auf Fr. 1'866.00 gekürzt wurde. 1.2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. November 2022 Einsprache und beantragte, ihm sei seine bisher gewährte Altersrente weiterhin zu gewähren bis seine Ehefrau ihre Altersrente tatsächlich in Anspruch nehme; sie werde noch bis Ende 2023 weiterarbeiten. Mit Einspracheentscheid vom 14. Dezember 2022 wies die Beschwerdegegnerin die Einsprache ab.