Dies entspricht auch der Rechtsprechung, wonach bei solchen posttraumatischen Lumbalgien nach drei bis vier Monaten erwartet werden, dass der Status quo sine erreicht ist; auch eine traumatische Verschlimmerung eines klinisch stummen degenerativen Vorzustands an der Wirbelsäule ist in der Regel nach sechs bis neun Monaten, spätestens aber nach einem Jahr als abgeschlossen zu betrachten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_13/2018 vom 9. Mai 2018 E. 3.3 mit Hinweisen). Die per 31. März 2022 verfügte Einstellung der entsprechenden Leistungen ist demnach nicht zu beanstanden. 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.