Aus dem Bericht von Dr. med. AA._____, Fachärztin für Augenkrankheiten (Ophthalmologie), vom 12. Juni 2023 geht hervor, dass die durchgeführten Untersuchungen unauffällig waren (BB 9). Zu dem nicht unterzeichneten Bericht des Zentrums AB._____ vom 21. Juni 2023 (BB 10) ist anzumerken, dass sich aus den Akten kein Anhaltspunkt für die vom Optiker angeführten Commotiofolgen ergibt. Diesbezüglich erübrigen sich weitere Ausführungen.