Lebenspartners kurz vor Auffahrunfällen) zu erklären. Der prolongierte Verlauf nach den Unfällen vom Februar und März 2021 sei dadurch hinreichend zu erklären. Als Differentialdiagnose wurde eine Aggravation durch vorbestehende mikroangiopathische Veränderungen (Befund Schädel-MRI 2019) aufgeführt (VB I M23). Dr. med. D._____ setzte sich in seiner Aktenbeurteilung vom 10. Juni 2023 ausführlich mit der verhaltensneurologi- schen-neuropsychologischen Untersuchung vom 2. November 2021 auseinander und hielt schlüssig fest, dass sämtliche für die kognitive Störung als ursächlich erachteten Faktoren unfallfremd seien.