In der neurologischen Stellungnahme werde dieser Zeitpunkt auf 6 Monate festgelegt. Die beiden unterschiedlichen Einschätzungen würden sich nicht durch bessere wissenschaftliche Evidenz unterscheiden, vielmehr handle es sich um eine unterschiedliche persönliche Würdigung des gleichen Sachverhalts, der in unterschiedlichen persönlichen ärztlichen Erfahrungen begründet sei (VB I M53 S. 12).