Sicher sei ferner, dass bei keinem der Unfälle eine strukturelle Schädigung der HWS aufgetreten sei. Mehrere radiologische Untersuchungen seien im Verlauf durchgeführt worden und hätten identische Befunde ergeben. Der behandelnde Neurologe habe die neurologisch nachgewiesenen Bandscheibenvorfälle auf Höhe HWK5/6 und HWK6/7 als potentiell unfallbedingt angesehen. Diese Vermutung könne nicht nachvollzogen und nicht bestätigt werden. Erstens spreche der ganze Ablauf dagegen. Damit eine Bandscheibe traumatisch herniere, seien gewaltige Krafteinwirkungen auf die Wirbelsäule nötig. Typische Unfallhergänge seien Stürze aus grosser Höhe und Verkehrsunfälle mit sehr hohen Geschwindigkeiten.