Bezüglich der HWS-Distorsion führte Dr. med. D._____ aus, beim ersten Ereignis habe die Verletzung einem Grad 2 nach Quebec Task Force (QTF) entsprochen (VB I M53 S. 10). Beim zweiten Ereignis habe der Befund formal ebenfalls einem QTF Grad 2 entsprochen. Die Beurteilung sei hier aber eingeschränkt, weil die Beschwerdeführerin schon vor dem zweiten Ereignis muskuloskelettale HWS-Befunde aufgewiesen habe, nämlich vom ersten Ereignis her. Sicher sei auf jeden Fall, dass der QTF-Grad des zweiten Ereignisses nicht höher als 2 gewesen sei. Sicher sei ferner, dass bei keinem der Unfälle eine strukturelle Schädigung der HWS aufgetreten sei.