4.7. Die IV-Stelle des Kantons Aargau erteilte im Juni 2022 dem Institut G._____ (G._____) den Auftrag zur bidisziplinären Begutachtung der Beschwerdeführerin (VB I A153). Das Gutachten wurde am 10. Oktober 2022 erstattet und der Beschwerdegegnerin am 20. Dezember 2022 elektronisch zugestellt (VB I A184; I M52). Es vereint eine psychiatrische Beurteilung durch Prof. Dr. med. H._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und eine orthopädische Beurteilung durch Dr. med. I._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates. Aus psychiatrischer Sicht wurden keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt.