4.2. Aus dem unfallanalytischen Gutachten vom 15. Juli 2021 ergibt sich zum Ereignis vom 24. Februar 2021 im Wesentlichen Folgendes: Die Beschwerdeführerin stand mit ihrem Fahrzeug an einem Lichtsignal, als ein anderer Verkehrsteilnehmer auf das Heck ihres Fahrzeuges auffuhr. Durch diese erste Kollision wurde ihr Fahrzeug auf ein vor ihr stehendes Fahrzeug aufgeschoben, wodurch es zu einer zweiten Kollision kam.