4. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass gleichzeitig mit dieser Beschwerde eine Bekräftigung und Ergänzung zum Erlass-Ge- such vom 20. Januar 2023 (recte: 20. Februar 2023) an die Unia Arbeitslosenkasse, Bern, eingereicht wurde." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: