1. Der 1959 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 3. Dezember 2020 zur Arbeitsvermittlung an und beantragte am 3. März 2021 Arbeitslosenentschädigung ab dem 1. April 2021. In der Folge bezog er im Zeitraum von April 2021 bis Juli 2022 Taggelder der Beschwerdegegnerin.