Diagnostizierung einer generalisierten Angststörung geforderten Symptome wie Herzklopfen, Schwitzen, das Gefühl, zu ersticken, Nackenschmerzen, Übelkeit und das Gefühl, ohnmächtig zu werden, seien im Bericht vom 6. September 2023 dokumentiert. Damit würden die von med. pract. C._____ geforderten Symptome vorliegen und die Behandler hätten eine korrekte Diagnosestellung vorgenommen. Ebenso hätten sich die Behandler nicht nur, wie med. pract. C._____ angenommen habe, auf die subjektiven Angaben der Beschwerdeführerin gestützt. Damit seien die mittels Mini-ICF beschriebenen funktionellen Beeinträchtigungen durch den Aktenbericht von med. pract. C._____ nicht widerlegt worden (vgl. Be-