3. 3.1. Die Beschwerdeführerin bringt mit Verweis auf ihre behandelnden Ärzte im Wesentlichen vor, die Beschwerdegegnerin habe ihre Untersuchungspflicht verletzt (vgl. Beschwerde S. 3, 9). Die Behandler der Psychiatrische Dienste G._____ hätten mit Bericht vom 6. September 2023 (vgl. Beschwerdebeilage [BB] 4) weitere Details zum Beschwerdebild der Beschwerdeführerin mitgeteilt (vgl. Beschwerde S. 6). Gerade die für die -6-