2.2.2. In seiner Aktenbeurteilung vom 18. April 2023 verwies der RAD-Arzt Dr. med. B._____ auf die konsiliarisch psychiatrische RAD-Aktenbeurtei- lung von med. pract. C._____ vom 13. April 2023 (VB 31 S. 2 f.). Darin hielt med. pract. C._____ fest, in den medizinischen Unterlagen würden die psychiatrischen Diagnosen "Generalisierte Angststörung (ICD-10 F41.1)" und "Panikstörung (ICD-10 F41.0)" aufgeführt. Zusätzlich werde auf ein Ereignis (sexuelle Belästigung durch einen Mann, der sich vor der Beschwerdeführerin entblösst habe) vor zehn Jahren hingewiesen, welches die Beschwerdeführerin weiterhin mit Scham erfülle.