2.2. 2.2.1. In seiner Aktennotiz vom 11. Juli 2022 führte Dr. med. B._____ aus, bei einer Beta-Thalassämie minor hätten die Betroffenen eine leichte Anämie ohne Symptome und keine Einschränkung der Lebenserwartung. Ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert liege mit der Thalassämie minor deshalb nicht vor. Die angeführten psychiatrischen Einschränkungen seien als Reaktion auf die für die Beschwerdeführerin besorgniserregende Erkrankung zurückzuführen. Im Bericht der Psychiatrische Dienste G._____ vom 29. April 2022 würden die psychischen Probleme als mässig ausgeprägt beschrieben. Ein Krankheitswert komme diesen deshalb nicht zu.