2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. November 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin lic. iur Elisabeth Maier, Advokatin, Binningen, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. August 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 37) zu Recht abgewiesen hat. -3-