2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 21. August 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 21. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 21. August 2023 aufzuheben und seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 2. Unter o-/e-Kostenfolge. 3. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Verbeiständung mit der Unterzeichneten zu bewilligen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.