Wäscherei/Zimmerservice tätig gewesen war (Urteil des Bundesgerichts 8C_117/2018 vom 31. August 2018 E. 3.2 und 3.3.4), als zumutbar erachtet und bejaht. Nach dem Gesagten ist von einer verwertbaren Restarbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt auszugehen. 10. 10.1. Nach dem Dargelegten hat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. August 2023 zu Recht einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin verneint. Die dagegen erhobene Beschwerde ist daher abzuweisen.