Da keine verlässlichen Einkommenszahlen vorliegen würden, nahm die Beschwerdegegnerin gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Frauen, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen Wochenarbeitszeit von 41.7 Stunden sowie der Nominallohnentwicklung bis 2021 ein Valideneinkommen von Fr. 53'840.00 an. Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf dieselben Angaben, aber unter Berücksichtigung einer 80%igen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit auf Fr. 43'072.00 fest.