_ einleuchtend, dass die von Hausarzt Dr. med. G._____ ohne weitere Begründung attestierte Arbeitsunfähigkeit von 100 % in jeglicher Tätigkeit nicht nachvollziehbar sei und auch durch Berücksichtigung von Alter und psychosozialen (und somit invalidenversicherungsrechtlich nicht relevanter Faktoren) zustande komme (VB 61 S. 4 f.).