_ führte am 22. September 2022 aus, die Diagnose der primären progredienten Multiplen Sklerose sei relevant für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, seit dem November 2019 bis zum 21. April 2021 sei der Zustand der Beschwerdeführerin aber stabil. Dies ist nachvollziehbar, denn in den Verlaufsberichten des Kantonsspitals E._____ wurde erwähnt, dass seit der jeweils letzten Vorstellung der Beschwerdeführerin keine (neuen) fokal-neurologischen Defizite aufgetreten seien (Berichte vom 18. August 2020, 20. Januar 2021 und 21. April 2021, VB 43 S. 15, 21 und VB 54 S. 4), der Verlauf (weitestgehend) stabil sei (Berichte vom