6.4. Der Hausarzt der Beschwerdeführerin Dr. med. G._____, Praktischer Arzt, stufte die Beschwerdeführerin in seinem Bericht vom 1. März 2021 als zu 100 % arbeitsunfähig in allen Tätigkeiten ein. Es bestehe eine starke Leistungsminderung bei chronischer Fatigue, osteomuskulären Schmerzen und Kopfschmerzen sowie Konzentrationsstörungen. Eine Eingliederung in den Arbeitsprozess sei mit grosser Wahrscheinlichkeit unmöglich, dieser stünden das polymorbide Zustandsbild, das fortgeschrittene Alter, die fehlenden Deutschkenntnisse und die fehlende Motivation entgegen (VB 46 S. 6 f.).