Aus versicherungsmedizinischer Sicht bestehe eine 80%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit, welche durch die multifaktoriell bedingte Minderbelastung durch wechselnde Schmerzen, Fatigue und dadurch anzunehmende Leistungsminderung begründet werden könne. Angepasst sei eine körperlich leichte, wechselbelastende, vorwiegend sitzende Tätigkeit in Tagesschicht mit kurzen Gehstrecken und ohne Arbeiten auf Leitern/Gerüsten oder mit Bedienen gefährlicher Maschinen. Es sollte eine eher ruhige, staubarme Umgebung mit ausgeglichenem Raumklima sein. Die Tätigkeit sollte weiter dem Bildungsniveau und den sprachlichen Kenntnissen der Beschwerdeführerin angepasst sein.