1.3. Nach einem Wohnsitzwechsel meldete sich die Beschwerdeführerin am 2. Januar 2021 bei der Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf Multiple Sklerose zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie mit Verfügung vom 21. August 2023 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. September 2023 (Datum Postaufgabe) fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: