1. 1.1. Die 1963 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Mitarbeiterin in der Kombinations-Montage tätig, als sie sich am 21. März 2003 wegen diverser Beschwerden bei der IV-Stelle des Kantons Luzern zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Mit Verfügung vom 15. April 2004 verneinte die IV-Stelle des Kantons Luzern einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 1.2. Am 20. Oktober 2005 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der IV-Stelle des Kantons Luzern zum Bezug von Leistungen an, worauf diese mit Verfügung vom 4. September 2006 nicht eintrat.