Man wolle ihn dort platzieren (VB 112). Dem prozessorientierten Beratungsprotokoll vom 26. Mai 2023 kann entnommen werden, dass dem Beschwerdeführer von der für ihn zuständigen Beraterin des RAV mitgeteilt wurde, es sei ein hängender Fall, alles -5- Weitere werde geklärt und besprochen, wenn der Fall entschieden sei. Ein Termin werde auch erst dann versendet, ebenso werde erst dann über weitere arbeitsmarktliche Massnahmen gesprochen. Der Beschwerdeführer habe der Beraterin entgegnet, dass sie sich dies sparen könne, er müsse mit seiner Berufserfahrung gar nichts machen, schon gar nicht ein Programm (VB III S. 3).