Es ist dokumentiert und unbestritten, dass die Beschwerdeführerin seit dem Jahre 2003 aufgrund ihrer Beschwerden immer wieder Operationen vornehmen lassen musste (vgl. VB 254 S. 2) und täglich in erheblicher Menge Schmerzmittel einnimmt (VB 267 S. 14), womit ein Leidensdruck ausgewiesen ist. In Anbetracht dieser Umstände und vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Begutachtung durch die Ärzte der D._____ noch nicht bestandenen Pseudarthrose L4-S1 bzw. arthrotischen Beschwerden (vgl. VB 192.1; 267 S. 12; 254 S. 2; 247 S. 5, 11;