der angestammten Tätigkeit als kaufmännische Angestellte nahekomme, sei der Beschwerdeführerin nach wie vor zu 100 % mit reduzierter Leistung in Form von zusätzlichen zwei Stunden Pause pro Arbeitstag möglich (VB 240 S. 3). Angesichts der Tatsache, dass im Bericht von Dr. med. L._____, Wirbelsäulenforum, vom 24. September 2021 von einer massiven Verschlechterung des invalidisierenden Schmerzsyndroms (vgl. VB 218, welches zudem auch von Dr. med. K._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates [VB 247 S. 9], sowie Dr. med. I.__