in einem 20%-Pensum eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Im Anschluss sei diese Tätigkeit, so sie denn der angestammten Tätigkeit als kaufmännische Angestellte nahekomme, nach wie vor zu 100 % mit reduzierter Leistung in Form von zwei zusätzlichen Stunden Pause pro Arbeitstag möglich. Da allerdings vorgeneigte und ausschliesslich sitzende Positionen vermieden werden sollten, würden die Bedienung der Kasse sowie das Einräumen von Waren und Reinigungsarbeiten eher nicht mit einer rückenschonenden Beschäftigung korrespondieren.