Es sei ihr beinahe unmöglich, daneben einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Bericht von Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 5. September 2023 und das Gutachten der letzten Taggeldversicherung (vgl. Beschwerdebeilagen; VB 267 S. 4 ff.) würden Punkte aufzeigen, welche mit der Verfügung der Beschwerdegegnerin (vgl. VB 263) nicht übereinstimmen würden. Ihre Situation sei daher erneut zu überprüfen (vgl. Beschwerde S. 1 f.). -4-