2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. 2.3.1. Mit Verfügung vom 14. November 2023 lud die Instruktionsrichterin die B._____ als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren bei. Mit Schreiben vom 20. November 2023 stellte diese folgende Anträge: "1. Die Beiladung sei aufzuheben und anstelle dessen die BVG Sammelstiftung Swiss Life im Verfahren beizuladen -3- 2. Eventualiter sei die Beschwerde der Beschwerdeführerin abzuweisen 3. Unter Kostenfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin."