Mit Verfügungen vom 8. September 2022 setzte die Beschwerdegegnerin die persönlichen Beiträge für Nichterwerbstätige für die Beschwerdeführenden je auf Fr. 1'055.60 für die Jahre 2017 bis 2019 und je auf Fr. 1'086.80 für das Jahr 2020 fest, auf Basis eines massgebenden Vermögens von Fr. 550'000.00 (Reinvermögen plus kapitalisiertes Renteneinkommen halbiert und Ergebnis gerundet). Gegen diese Verfügungen erhoben die Beschwerdeführenden am 4. Oktober 2022 Einsprache. Mit Einspracheentscheiden vom 8. August 2023 wies die Beschwerdegegnerin die Einsprachen ab.