Während Dr. med. C._____ im Bericht vom 8. Mai 2023 darauf hinwies, dass es sich intraoperativ um eine Massenruptur handle, die Muskeln jedoch keine fortgeschrittene Verfettung oder Atrophie zeigten, sodass nicht von einer langdauernden Krankheit einer so grossen Ruptur ausgegangen werden könne (VB 78.1), äusserte sich Dr. med. B._____ diesbezüglich nicht. Auch nahm er nicht Stellung dazu, ob der Unfall zur richtunggebenden Verschlimmerung einer Partialruptur der Supraspinatussehne geführt haben könnte, wie dies Dr. med. C._____ für möglich erachtete (vgl. VB 97.3). Eine Gesamtbeurteilung der Kriterien hat Dr. med. B._____ nicht vorgenommen.