Im vorliegenden Fall bezogen sich Dr. med. C._____ und Dr. med. B._____ zu einem grossen Teil auf den Unfallmechanismus sowie auf die Fragen, ob eine Kontusion eine Ruptur herbeiführen könne und ob eine exzentrische Belastung der Sehne stattgefunden habe. Dr. med. B._____ wies zusätzlich auf den primären Verlauf hin und führte aus, die fehlende Pseudoparalyse sowie die Tatsache, dass der Beschwerdeführer erst 10 Tage nach dem Ereignis zum Arzt gegangen sei, keine grossen Schmerzen gehabt und weitergearbeitet habe, sprächen gegen die Unfallkausalität der Ruptur der Supraspinatussehne (vgl. VB 58.8;