Aufgrund dieser Gründe sollen die einzelnen Kriterien, die für oder gegen eine traumatische Genese der Verletzung sprechen, aus medizinischer Sicht gegeneinander abgewogen werden und der Sachverhalt ermittelt werden, der zumindest die Wahrscheinlichkeit für sich hat, der Wahrheit zu entsprechen. Dabei gilt es etwa, die bildgebenden Befunde, die Vorgeschichte, den Unfallhergang, den Primärbefund und den Verlauf zu berücksichtigen und in einem Gesamtbild medizinisch zu bewerten (Urteile des Bundesgerichts 8C_59/2020 vom 14. April 2020 E. 5.3 f.; 8C_672/2020 vom 15. April 2021 E. 4.1.3). -9-