Gemäss Rechtsprechung wird bei Sehnenmanschettenläsionen zur Beurteilung der Unfallkausalität des Anpralltraumas dem Kriterium des Unfallmechanismus keine übergeordnete Bedeutung mehr beigemessen, da in vielen Fällen auch der genaue Unfallmechanismus aufgrund der Angaben der betroffenen Parteien nicht mehr genau rekonstruiert werden kann. Ob und inwiefern Anpralltraumen geeignet sind, Sehnenmanschettenläsionen auszulösen oder zu verursachen, wird in der neueren medizinischen Literatur kontrovers diskutiert.