5.3. Dr. med. B._____ begründete die fehlende Kausalität des Unfalls für die Ruptur der rechten Supraspinatussehne des Beschwerdeführers hauptsächlich mit dem Unfallmechanismus (vgl. 58.6 ff.; 89.3 ff.). Des Weiteren führte er aus, auch der primäre Verlauf (keine plötzliche Funktionslosigkeit, kein sofort eintretender Schmerz, Weiterarbeit und verspäteter Arztbesuch) (VB 58.8; 89.2) spreche gegen die Unfallkausalität.