Es fehlten zudem die plötzliche Funktionslosigkeit und der sofort eingetretene Schmerz aufgrund der Ruptur. Der Beschwerdeführer habe anscheinend sogar noch eine Woche weiterarbeiten können und erst am 17. November 2022 sei es zur ärztlichen Konsultation gekommen. Weder der Unfallmechanismus noch der primäre Verlauf sprächen für eine ereignisbedingte Ruptur der Supraspinatussehne (VB 58.8).