Der Unfallmechanismus sei nicht geeignet, zu einer Ruptur der Supraspinatussehne zu führen. Es sei mit dem Anprall des Kürbisses primär zu einer Quetschung des Deltamuskels gekommen. Dies habe hämatombedingte Schmerzen verursacht und auch zu einer temporären Bewegungseinschränkung geführt. Für eine traumabedingte Sehnenruptur fehle es an einer exzentrischen Belastung der Sehne, da der Beschwerdeführer nicht die Zeit gehabt habe, den Kürbis aufzufangen. Es fehlten zudem die plötzliche Funktionslosigkeit und der sofort eingetretene Schmerz aufgrund der Ruptur.