Er habe nicht reagieren können, sodass ihn der Kürbis mit voller Wucht an der rechten Schulter getroffen habe (VB 44). In der der Einsprache beigelegten Stellungnahme führte der Beschwerdeführer aus, er habe am 7. November 2022 fernsehschauend auf dem Sofa gelegen und habe beide Arme unter den Kopf als Stütze gelegt. Er habe zuerst versucht, den Kürbis mit den Beinen abzuwehren, habe diesen jedoch verfehlt. Um anschliessend die Arme hinter dem Kopf hervorzunehmen, habe die Zeit nicht ausgereicht, weshalb ihn der Kürbis an der rechten Schulter getroffen habe, ohne dass er eine Abwehrbewegung mit den Armen – welche immer noch -6-