1.3. Das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wurde mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. November 2023 abgewiesen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Unfall des Beschwerdeführers vom 7. November 2022 mit Einspracheentscheid vom 20. Juli 2023 (Beschwerdebeilage [BB] 2) zu Recht per 5. Januar 2023 eingestellt hat.