28 Abs. 2 lit. b IVG einer ohne wesentlichen Unterbruch durchschnittlich mindestens 40%igen Arbeitsunfähigkeit während eines Jahres nicht erfüllt. Die Beschwerdegegnerin hat das Rentenbegehren mit Verfügung vom 14. Dezember 2022 im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 8. 8.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.